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Main vor Skyline

Frankfurter Wasserkonzept

Pressemitteilung: Neues Frankfurter Wasserkonzept mit klarem Potential zur Steigerung der Trinkwasserentnahme aus eigenen Brunnen um nahezu 50 Prozent.

Der BUND Frankfurt fordert eine größere Frankfurter Eigenverantwortung für die Beschaffung von Trinkwasser...

Savanne im Vogelsberg Savanne im Vogelsberg  (© SGV Mengel)

... durch konsequente Ausschöpfung bestehender Wasserrechte in ortsnahen Gewinnungsanlagen, Steigerung der Infiltration von Mainwasser, Verringerung der Leitungsverluste, Einführung von Leitungssystemen für Brauchwasser sowie konsequente Nutzung bzw. Versickerung von Niederschlagswasser.


Frankfurt, 23.06.2022 – Der BUND Kreisverband Frankfurt hat das Frankfurter Wasserkonzept, das im Auftrag der Stadt Frankfurt vom Umweltamt zusammen mit Mainova und Hessenwasser verfasst wurde, eingehend analysiert und die Ergebnisse in einer 23-seitigen Stellungnahme dokumentiert und veröffentlicht. Darin sind 35 Forderungen an das Wasserkonzept erläutert.

Das Wasserkonzept wurde im Februar 2022 in der Fassung vom 10. Juni 2021 veröffentlicht. Demnach werden nur ca. 25 Prozent des Frankfurter Trinkwassers aus Gewinnungsanlagen innerhalb des Stadtgebietes einschließlich des Stadtwaldes gewonnen, die verbleibenden 75 Prozent aus dem Umland: aus dem Hessischen Ried, dem Vogelsberg, dem über 100 km entfernten Burgwald und dem Kinzigtal. Überall sterben Bäume und trocknen Quellen sowie Feuchtgebiete aus. Im Vogelsberg müssen Gemeinden in heißen Sommern bereits Trinkwasser mit Tankwagen heranschaffen.

Die Wasserentnahme aus dem Umland kollidiert zunehmend mit dem Problem ausbleibender Niederschläge und deswegen fallender Grundwasserspiegel. Das Hessische Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) führt dazu in seiner Pressmitteilung  vom 10.05.2021 aus: „Gegenüber der Referenzperiode von 1971 bis 2000 fiel die Grundwasserneubildung in den letzten 18 Jahren in Hessen 27 Prozent niedriger aus.“ Das allein sollte Grund genug dafür sein, die gebeutelte Natur des Umlandes zu schonen und die dortige Grundwasserentnahme zu verringern.

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bestimmt im § 50 Absatz 1 und 2, dass die öffentliche Wasserversorgung Bestandteil der Daseinsvorsorge ist und der Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung vorrangig aus ortsnahen Wasservorkommen zu decken ist. Dieser gesetzlichen Vorschrift wird die Stadt Frankfurt mit dem derzeitigen Eigenversorgungsanteil von 25 % (13,6 Mio. m3/Jahr) und dementsprechend 75 % Fremdversorgungsanteil aus ortsfernen Gewinnungsgebieten nicht gerecht. Wie die Analyse des BUND jedoch zeigt, kann dieser Eigenanteil bis 2030 auf fast das Doppelte gesteigert werden, nämlich auf 47 % (29,3 Mio. m3/Jahr). Die gesamte Jahresverbrauchsmenge beläuft sich laut Wasserkonzept auf 54,3 Mio. m3 in 2018 bzw. auf 62,4 Mio. m3 in 2030 (Prognose).

In der im Wasserkonzept dargestellten Planung für 2030 heißt es lediglich (S. 103: Kap. 5.3, Absatz 2): „Eine Erhöhung der Liefermengen von Dritten, insbesondere von der OVAG, ist von Hessenwasser nicht vorgesehen.“ Das erscheint kraftlos und widersprüchlich, denn Hessenwasser hat bereits im Regionalen Wasserbedarfsnachweis 2018 beschrieben, wie der Frankfurter Eigenversorgungsanteil durch Erhöhung der Infiltrationsmenge aus Rhein und Main deutlich erhöht werden könnte.

Warum greift das Wasserkonzept solche Maßnahmen nicht auf, um entsprechend die Wassermenge zu verringern, die die OVAG aus dem Vogelsberg und dem Burgwald nach Frankfurt liefert? In den Gewinnungsgebieten der OVAG sind besonders dramatische Naturschäden zu beklagen. Dort steht kein Fluss für die Entnahme von Oberflächenwasser zur Infiltration ins Grundwasser zur Verfügung. Hingegen wird in Frankfurt Wasser aus dem Main und im Hessischen Ried aus dem Rhein entnommen, gereinigt und ins Grundwasser infiltriert: 8,1 Mio. m3 in 2018 und 18,5 m3 geplant in 2030.

Im Wasserkonzept der Stadt Frankfurt wird der Istzustand der Wasserversorgung umfassend und nachvollziehbar beschrieben sowie auf dringenden Handlungsbedarf hingewiesen. Der BUND hebt jedoch in seiner Stellungnahme u.a. hervor, dass die im Maßnahmenteil des Wasserkonzepts geschilderten Planungen für die Zukunft zu unverbindlich dargestellt sind. Es fehlen Aussagen zur verpflichtenden terminlichen Umsetzung und Finanzierung. Insofern hat das Wasserkonzept eher Ankündigungscharakter, was der angespannten Situation der Wasserversorgung der Stadt Frankfurt nicht gerecht wird. Die Ankündigung eines „Arbeitskreises Nachhaltige Wasserversorgung“ lässt vermuten, dass die Stadt eher auf Zeitgewinn setzt.

Die BUND-Analyse verweist auf weitere Potentiale zur Einsparung von Trinkwasser

Mit diesen Maßnahmen könnte die Grundwasserentnahme aus dem Umland verringert werden.

  1. Sanierung der Wasserwerke im Stadtwald, in Praunheim und in Hattersheim
    Gemäß dem „Regionalen Wasserbedarfsnachweis“ von Hessenwasser aus 2018 könnten die Fördermengen im Rahmen der vorliegenden Wasserrechte erhöht werden:
    >> Stadtwaldwasserwerke von ca. 10 auf 20 Mio. m³/Jahr,
    >> Wasserwerk  Praunheim 2 von 1,8 auf 3,3 Mio. evtl. sogar auf gut 8 Mio.m³/Jahr und
    >> Wasserwerk Hattersheim vom „Stand By-Betrieb“ auf 6 Mio. m³/Jahr.
    Hierzu bedarf es der Sanierung und Erweiterung der Aufbereitungs- und Infiltrationskapazitäten, weil das Grundwasser in allen genannten Gewinnungsgebieten anthropogen verunreinigt ist.
  2. Reaktivierung städtischer Gewinnungsanlagen
    Es gibt in der Stadt eine Reihe stillgelegter Brunnen, die für die Bereitstellung von Brauchwasser reaktiviert werden könnten. Das würde den Verbrauch von Trinkwasser verringern.
  3. Beseitigung von Leckagen zur Verringerung von Verlusten im Wasserleitungsnetz
    Durch Leckagen und poröse Leitungen im Rohrnetz der Stadt Frankfurt gehen jährlich mehrere Millionen Kubikmeter Trinkwasser verloren. Würde das Leitungsnetz fachgerecht überwacht und saniert, dann würden solche Verluste vermieden.
  4. Verbesserung der Grundwasserneubildung durch die Versickerung von Regenwasser
    Regenwasser, das in Kanäle abgeleitet wird, geht für die Nutzung verloren. Durch die Anlage von Retentionsflächen und Rigolen kann das Regenwasser versickern und das Grundwasser anreichern. Das beugt auch Hochwasserspitzen vor und entlastet Kanalisation und Kläranlagen. Im Zuge der Vorbeugung gegen vermehrte Starkregenfälle sind solche Maßnahmen ohnehin nötig.
  5. Bau von Zisternen für die Speicherung von Regenwasser
    Niederschlagswasser von Dächern und anderen versiegelten Flächen muss in Zisternen gesammelt werden, um es der weiteren Nutzung zuzuführen, z.B. zum Gießen von Bäumen und Grünflächen.
  6. Konsequente Einführung von Leitungsnetzen für Brauchwasser
    Trinkwasser sollte nur dann verwendet werden, wenn es nötig ist. Zum Spülen von Toiletten sowie zur Bewässerung von Grünflächen und Bäumen sollte Brauchwasser genommen werden. Die Installation von Leitungsnetzen für Brauchwasser sollte verpflichtend werden, insbesondere für Neubaugebiete.
  7. Aktuelle Bebauungspläne müssen die Maßnahmen und Ziele des Wasserkonzeptes umsetzen
    Der aktuelle Bebauungsplan 556Ä für das ehemalige Polizeipräsidium und das umgebende Areal böte eine hervorragende Gelegenheit für eine ausgiebige Regenwasserbewirtschaftung. In dem vorliegenden B-Plan ist davon jedoch keine Rede. (s. Pressemeldung des BUND vom 31.05.2022) Das Stadtplanungsamt muss endlich die wasserwirtschaftlichen Belange in allen anstehenden und zukünftigen Bebauungsplänen konsequent berücksichtigen. Das Land Hessen gibt schon seit 2014 vor, wie die wasserwirtschaftlichen Aspekte in diese Planungen einzufließen haben. Leider wird dies vom Stadtplanungsamt nur unzureichend befolgt.
  8. Vermeidung der Gefährdung von Wasserschutzgebieten
    Es ist nicht akzeptabel, dass nach gegenwärtigem Planungsstand das Wasserschutzgebiet Praunheim 2 für den Neuen Stadtteil der Quartiere mit Häusern, Schienen und Straßen überplant wird. Dieses Wasserwerk ist als Spitzenlastwasserwerk systemrelevant. Auch der aktuelle Vorschlag des Planungsdezernenten, eine Multifunktionshalle für 13.500 Zuschauer direkt neben die Deutsche Bank Arena (Waldstadion) zu bauen, ist abzulehnen. Die Halle läge im Wasserschutzgebiet der Wasserwerke Goldstein und Oberforsthaus. Diese Wasserwerke sind ohnehin durch die Bauvorhaben für die Regionaltangente West und die Infrastrukturprojekte der Deutschen Bahn einem zusätzlichen Risiko ausgesetzt.

Wolf-Rüdiger Hansen vom BUND Frankfurt zieht das Fazit: „Leider werden die vom BUND geforderten Spar- und Substitutionsmaßnahmen im Frankfurter Wasserkonzept nicht angegangen. Ein Defizit, für das keine plausible Begründung erkennbar ist. Das ist  insbesondere hinsichtlich des Klimawandels und des besorgniserregenden Rückgangs der Grundwasserspiegel für uns Bürger sehr schmerzhaft.“

Der BUND Frankfurt hofft und erwartet von den Akteuren der Stadt, von Hessenwasser und von der Mainova, dass die erforderlichen Maßnahmen zur Stabilisierung und Revision der Wasserversorgung der Stadt und die tatsächlich mögliche Entlastung der Gewinnungsgebiete im Hessischen Ried, im Vogelsberg und im Main Kinzig Kreis ohne großen zeitlichen Verzug in Angriff genommen werden.

Dokumente zum Download:
Frankfurter Wasserkonzept
BUND-Stellungnahme zum Frankfurter Wasserkonzept
Hessenwasser: Regionaler Wasserbedarfsnachweis - 6. Fortschreibung – Oktober 2018
Pressemitteilung als PDF

Kontakt

Wolf-Rüdiger Hansen, BUND Kreisverband Frankfurt,

Kasseler Str. 1a, 60486 Frankfurt, Telefon: 069 – 979 489 68,
E-Mail: geschaeftsstelle(at)bund-frankfurt.de- www.bund-frankfurt.de

Mobil: 0171 – 2257 520, E-Mail: ruediger.hansen(at)bund-frankfurt.de